Defizitfinanzierung

Defizitfinanzierung
Defizitfinanzierung,
 
Deficit-Spending ['defɪsɪt 'spendɪȖ, englisch], Steuerung der Konjunktur mithilfe der öffentlichen Finanzen (Fiskalpolitik). Nach dem Konzept der Defizitfinanzierung sind in Rezessionsphasen zur Schaffung zusätzlicher Nachfrage Mehrausgaben zu tätigen und/oder die Steuern zu senken. Das dadurch entstehende Haushaltsdefizit ist zu finanzieren durch Auflösen von (in früheren Boomphasen gebildeten) Überschüssen bei der Notenbank (Konjunkturausgleichsrücklage) oder durch Aufnahme von Krediten bei der Notenbank oder am Kapitalmarkt beim privaten Sektor (öffentliche Schulden). Die direkte Kreditaufnahme bei der Notenbank mit entsprechender Geldmengenvermehrung hätte keine (unmittelbare) Entzugswirkung beim privaten Sektor zur Folge (Crowding-out), ist aber in Deutschland nach den Erfahrungen mit der inflationären Wirkung der Finanzierung des Staates durch die Notenbank 1914-23 und 1933-48 nicht zulässig. Gleiches gilt für Österreich. Indirekt kann es zur Staatsfinanzierung durch Geldschöpfung kommen durch den Ankauf von Staatsschuldtiteln im Zuge der Offenmarktpolitik oder durch die Gewinnausschüttung der Notenbank. Eine Defizitfinanzierung in Rezessionsphasen durch Auflösung von Rücklagen bei der Deutschen Bundesbank und durch Kreditaufnahme am Markt ist heute in Art. 115 GG und im Stabilitätsgesetz ausdrücklich vorgesehen.

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De|fi|zit|fi|nan|zie|rung, die: Deficit-Spending.

Universal-Lexikon. 2012.

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